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Verkehrsstrafrecht

Mit wohl keinem anderen Strafrechtsbereich kommen „normale“ Bürger so schnell in Berührung wie mit dem Verkehrsstrafrecht.

Ganz schnell kann es nämlich passieren, dass man wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl erhält und dann auch noch eine Fahrerlaubnisentziehung droht. In bestimmten Bundesländern hat das auch noch zur Folge, dass beim Erreichen der absoluten Fahruntüchtigkeit für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU absolviert werden muss.

Eine andere Straftat, die immer wieder relevant wird, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (die sogenannte Unfallflucht). Gemeinhin wird diese Tat als ein Kavaliersdelikt betrachtet. Das ist ein schwerwiegender Irrtum. Die Strafjustiz verfolgt hier ganz hartnäckig jeden Verkehrsteilnehmer, der in den Verdacht einer Unfallflucht geraten ist.

Deshalb dürfen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Im Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht spielen auch die fahrlässige Körperverletzung und leider auch die fahrlässige Tötung eine wichtige Rolle. Rechtstreue Bürger sehen sich plötzlich mit der Strafjustiz konfrontiert und sind dabei völlig überfordert.

Hier steht Ihnen die Fachanwaltskanzlei Alkan zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

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